AGB der
PR-Agentur PR4YOU | Promi-Agentur CELEBRITIES4BRANDS
Klauseln
und Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PR-Agentur PR4YOU® und ihres speziellen
Geschäftsbereiches CELEBRITIES4BRANDS (Promi-Agentur
CELEBRITIES4BRANDS):
1 Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke von PR4YOU
und ihres Geschäftsbereiches CELEBRITIES4BRANDS
in den Bereichen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit,
Events und Neue Medien. Die Art der Dienstleistungen
und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von PR4YOU
entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen
und den Einzelaufträgen.
1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes
abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen
Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes
vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden
jeder Art, auch mit Vertretern oder Mitarbeitern von
PR4YOU gelten als unverbindliche Vorbesprechungen,
solange sie nicht von PR4YOU schriftlich bestätigt
worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen
dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von
PR4YOU schriftlich anerkannt sind.
1.3 PR4YOU ist berechtigt, die vorliegenden AGB
jederzeit zu ändern bzw. diese bei Änderung
einer gesetzlichen Vorschrift anzupassen. Dem Auftraggeber
wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt.
Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates
nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Anbieter
als genehmigt.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von PR4YOU sind freibleibend. PR4YOU
hält sich 6 Wochen an ein von PR4YOU abgegebenes
Angebot gebunden.
2.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte,
im Vertrag bezeichnete Dienstleistung, gestalterische
Tätigkeit, Beratungstätigkeit oder Werbeschaltung
jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten
wirtschaftlichen Erfolges.
2.3 Aufträge des Vertragspartners von PR4YOU
gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
von PR4YOU als angenommen, sofern dies PR4YOU nicht
– etwa durch Tätigwerden auf Grund des
Auftrages – zu erkennen gibt, dass PR4YOU den
Auftrag annimmt. PR4YOU behält sich vor, Aufträge
abzulehnen. Auftragsbestätigungen von PR4YOU
ersetzen einen Auftrag des Vertragspartners, wenn
nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen
wird.
2.4 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen,
kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur
zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss
er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
PR4YOU ist berechtigt, von den Werbagenturen einen
Mandatsnachweis zu verlangen.
2.5 Der Werbeauftrag im Sinne der AGB ist der Vertrag
über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel
in Informations- oder Kommunikationsdiensten, dem
Internet sowie in gedruckter Form, zum Zwecke der
Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich
die AGB sowie die aktuelle Preisliste oder das abgegebene
Angebot von PR4YOU, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil
bilden. Alle in Preislisten, Prospekten und Produktbeschreibungen
sowie Angeboten gemachten Angaben sind stets freibleibend
und verlieren mit der Veröffentlichung neuer
Preislisten oder Abgabe neuer Angebote ihre Gültigkeit.
Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die
sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen,
gelten die AGB für das betreffende Medium entsprechend.
Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel
aus einem oder mehrerer der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text,
- aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken
die Verbindung mittels einer vom
Auftraggeber genannten Online-Adresse
zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des
Auftraggebers liegen (z.B. Link)
- aus einer Annonce in einem Printmedium oder auf
den eigenen Produkten von PR4YOU
(Webauftritt, Flyer, Zeitung, Broschüren
usw.)
2.6 PR4YOU beteiligt sich an Ausschreibungen oder
Wettbewerbspräsentationen nur dann, wenn die
erforderlichen Leistungen im Rahmen der Präsentation
angemessen honoriert werden. Hierzu zählen durchzuführende
Recherchen, Entwicklung und Planung von Ideen, strategische
Überlegungen und Empfehlungen sowie Ausarbeitungen
von Vorschlägen zur Durchführung.
Kostenlose Leistungen, mit dem Ziel einer späteren
Auftragserteilung oder Vergütung, werden nicht
erbracht. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer
Vorschläge durch PR4YOU sowie deren Vorstellung
werden deshalb grundsätzlich in Rechnung gestellt.
An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen
behält sich PR4YOU Eigentums- und Urheberrechte
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln.
3 Leistungen
3.1 Die von PR4YOU zu erbringenden Leistungen und
Ziele werden im Einzelnen in einer gesonderten, zwischen
dem Auftraggeber und PR4YOU zu treffenden Vereinbarung
festgeschrieben bzw. ergeben sich aus der Erteilung
des Auftrages (z.B. gemäß Formularantrag).
PR4YOU erbringt die Dienstleistungen nach den Wünschen
und Angaben des Vertragspartners. PR4YOU verpflichtet
sich aufgrund der Treuebindung gegenüber dem
Vertragspartner zu einer objektiven, auf die jeweilige
Zielsetzung ausgerichtete Beratung sowie, wenn notwendig,
einer dementsprechenden Auswahl Dritter für die
Vertragserfüllung. Sofern der Vertragspartner
sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten
hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch PR4YOU unter
Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses
von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg
im Sinne des Vertragspartners.
3.2 Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich,
wenn diese von PR4YOU schriftlich als verbindlich
bestätigt wurden. Die vertragsgemäße
Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Vertragspartners voraus. PR4YOU bemüht sich,
die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung
der Termine berechtigt den Vertragspartner allerdings
erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen
Rechte, wenn er PR4YOU eine angemessene Nachfrist
gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang
eines Mahnbescheides an PR4YOU. Eine Verpflichtung
zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von PR4YOU. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse
– insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern
von PR4YOU – entbinden PR4YOU jedenfalls von
der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine
nachträgliche objektive Unmöglichkeit der
Leistungserbringung von der PR-Agentur PR4YOU und
ihrer Unit CELEBRITIES4BRANDS zur Folge haben, wird
die PR-Agentur PR4YOU und ihre Unit CELEBRITIES4BRANDS
von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt
zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine
Gegenleistung.
3.3 PR4YOU kann die Leistungen nur dann ordnungsgemäß
erbringen, wenn der Vertragspartner im notwendigen
Umfang mitwirkt. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen
von PR4YOU in angemessenem Umfang alle Informationen
zu beschaffen, die zur Bearbeitung der Leistungen
und zur Zielerreichung erforderlich sind. Der Vertragspartner
von PR4YOU wird notwendige Daten zeitgerecht und in
grundsätzlich digitaler Form zur Verfügung
stellen.
3.4 Für die rechtzeitige Lieferung der Werbemitteltextes
und einwandfreier Druckvorlagen oder zurückgesandter
Probeabzüge spätestens bis zum jeweiligen
Annahmeschlusstermin ist der Auftraggeber verantwortlich.
Wenn nicht sofort erkennbare Mängel der Vorlagen
erst beim Verarbeiten deutlich werden, so entfallen
Gewährleistungsansprüche jeder Art wegen
ungenügender Darstellung. PR4YOU gewährleistet
die technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige
lediglich gemäß üblicher Druckqualität
im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten, der verwendeten Papierqualität
bzw. der technischen Möglichkeiten. Die Pflicht
von PR4YOU zur Aufbewahrung des Werbemittels endet
drei Monate nach seiner letztmaligen Verwendung. Kosten
von PR4YOU für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels
hat der Auftraggeber zu tragen.
3.5 Soweit PR4YOU dem Vertragspartner Entwürfe
und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen
Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und
Vollständigkeit überlässt, gelten die
Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der
Frist als genehmigt, soweit PR4YOU keine Korrekturaufforderung
erhält, der Vertragspartner nicht innerhalb eines
Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen
Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen,
spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme
erklärt oder unter Angabe von nach Kräften
zu detaillierenden Mängeln verweigert. Zum anderen,
wenn der Vertragspartner die Website oder Teile davon
ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich
ins Netz stellt oder PR4YOU damit beauftragt, soweit
die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel
der von PR4YOU erbrachten Leistungen beruht. Wird
die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt
anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt,
zu dem der Vertragspartner billigerweise von den Leistungen
hätte Kenntnis nehmen müssen.
3.6 Die PR4YOU vom Vertragspartner benannten Ansprechpartner
müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe
von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen
Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein.
Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen
vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt
werden.
3.7 Zudem stellt der Vertragspartner PR4YOU die Gewährleistung
von ausreichenden Ressourcen und Informationen im
Rahmen seiner Mitwirkungspflicht sicher. Der Vertragspartner
sorgt für die Verfügbarkeit der erforderlichen
Anzahl kompetenter Mitarbeiter sowie für ausreichende
Rechnerkapazitäten, wie Speicherplatz, Prozessorleistung
und Leitungskapazitäten. Sollte PR4YOU eine Testumgebung
(Hardware und auf die Leistungserstellung abgestimmte
Software) benötigen, so stellt der Vertragspartner
diese uneingeschränkt zur Verfügung.
Der Vertragspartner ist für den störungsfreien
Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege,
insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen
verantwortlich. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen
der Funktionalität der Leistungen von PR4YOU,
wie z.B. einer Website, auftreten, wird der Kunde
PR4YOU unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt
und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten
(Telefon, e-Mail) des meldenden und zuständigen
Mitarbeiters davon unterrichtet.
3.8 Soweit nicht anders vereinbart, kann PR4YOU zur
Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer
bedienen.
4 Nutzungsbedingungen für den Presse-
und Medienservice der PR-Agentur
4.1 Geschäftsgegenstand von PR4YOU ist die auftragsbezogene
Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung von
Pressetexten via E-Mail, Post oder Fax. Ferner werden
journalistische Dienstleistungen und Produkte Dritter
angeboten.
4.2 Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich
der Nachrichtengeber verantwortlich; er hat sein Material
frei von Rechten Dritter zu liefern und PR4YOU von
Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für etwaige
Schäden, die sich aus der Verbreitung von Presseinformationen
ergeben, haftet PR4YOU nicht. Auch für andere
mögliche Nachteile kann seitens PR4YOU keine
Haftung übernommen werden.
PR4YOU hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger
die empfangenen Texte seinerseits überprüft,
bearbeitet und veröffentlicht. PR4YOU übernimmt
daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung
durch die informierten Redaktionen. PR4YOU übernimmt
ebenso keine Gewährleistung für die Freischaltung
in Presseportalen oder Pressediensten; für die
Freischaltung und Veröffentlichung sind ausschließlich
die entsprechenden Betreiber verantwortlich.
4.3 Grundsätzlich ist PR4YOU um schnellstmögliches
Erstellen und Verbreiten der Texte bemüht. In
der Regel werden eingesandte Texte innerhalb kürzester
Zeit verarbeitet und versandt. PR4YOU übernimmt
keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen,
insbesondere hervorgerufen durch technische-, oder
serverbedingte Ausfälle. Diese liegen außerhalb
des Einflusses. Ist die Mitteilung versandt, besteht
kein Rückforderungsanspruch mehr. Die Haftung
ist u.a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen
Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen,
Bearbeitung des Materials durch den Empfänger
oder andere nachgeschaltete Dienste notwendiger Nachbearbeitung
der eingereichten Texte durch PR4YOU.
PR4YOU kann Meldungen nicht versenden, wenn wichtige
Gründe vorliegen, so z.B. wenn die Aussendungen
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen,
gegen Ethik und gegen Sitte und Ordnung verstoßen
oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder
wenn Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter
nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder
Veranstaltungshinweis entsprechen. Stellungnahmen
von politischen Extremisten oder anderen Organisationen,
die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen,
werden nicht von PR4YOU an die Medien weitergegeben,
ebenso wie Stellungnahmen von Einzelpersonen. Außerdem
behält sich PR4YOU vor, werbelastige Texte ohne
Informationsgehalt für den Versand abzulehnen.
Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf
Verbreitung der eingelieferten Texte. PR4YOU ist berechtigt,
Texte insbesondere Rechtschreibung, Grammatik und
Inhalt, zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.
4.4 Die Medienadressen werden zum Versand durch PR4YOU
genutzt. Sie sind nicht verkäuflich und werden
nicht öffentlich zugänglich gemacht.
4.5 Grundlage der Abrechnung ist der aktuelle Preis/Honorar
bei Auftragserteilung gem. Preisliste oder Angebot
von PR4YOU. Leistungen werden unmittelbar mit Vertragsabschluss
oder nach Auftragsbuchung erbracht. PR4YOU ist allerdings
berechtigt, Leistungen unmittelbar nach Auftragseingang
zu erbringen. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei)
oder per Post mit der Zusendung des unterschrieben
Auftragsformulars des Kunden an diesen versandt und
ist unmittelbar nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum
von zehn Tagen angenommen. Der Versand der gebuchten
Pressemitteilung erfolgt, wenn nicht anders gewünscht,
schnellstmöglich nach Auftragseingang.
4.6 Laufzeit und Kündigung für Dienste
und Produkte richten sich grundsätzlich nach
gesonderten vertraglichen Regelungen. Der Vertrag
über die Nutzung der PR-Flatrate als auch der
Vertrag über die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen
eines gewählten PR-Paketes (z.B. "Basis",
"Profi", "Exklusiv" oder ein individuell
auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen
Paketes) mit monatlichen Dienstleistungen der PR-Agentur
zum monatlichen Festpreis wird jeweils gesondert abgeschlossen,
besitzt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten
und verlängert sich nach den Bedingungen des
Vertrages entsprechend automatisch um weitere 3 Monate
bzw. die im Vertrag separat angegebene Zeit, sofern
nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen vor Ablauf
der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt
wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Als ein solcher wichtiger Grund
gilt insbesondere: a) die Eröffnung des Insolvenzverfahren
über das Vermögen des jeweiligen Nutzers
bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung
des Insolvenzverfahren sowie die Ablehnung eines solchen
Antrags mangels Masse oder b) der Verstoß gegen
wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB
oder c) wenn der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten
Vergütung über einen Zeitraum von zwei Monaten
in Verzug kommt.
4.7 PR4YOU ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen
Rahmen, insbesondere nach Maßgabe von §
28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten
der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei
der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben,
zu speichern, zu verarbeiten und zur Erfüllung
des Auftrages wie z.B. Anschrift, Telefon und E-Mail
weiterzuleiten. Es ist PR4YOU gestattet, seine Kunden
unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Über
den beschriebenen Umfang hinaus wird PR4YOU personenbezogene
Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn,
es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines
Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich
und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene
ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss
der Übermittlung hat, oder PR4YOU wäre aufgrund
gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen
zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.
5 Honorar, Verrechnung und Zahlungsbedingungen
5.1 Maßgebend sind die in der aktuellen Preisliste
oder im Angebot von PR4YOU genannten Preise zuzüglich
der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen,
die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten
sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere
für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten
in nicht digitalisierter Form, notwendiger und zumutbarer
Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, Aufwandsentstehung
für Lizenzen, in Auftrag gegebene Recherchen,
Testdienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
sowie Dienstleistungen, die aufgrund eines Umstandes,
den der Auftraggeber zu vertreten hat, außerhalb
der Geschäftszeiten erbracht werden.
Die Auslagen von PR4YOU, die im Rahmen der Durchführung
entstehen, werden gemäß der aktuellen Preisliste
– auf Wunsch auch gegen Nachweis – abgerechnet,
falls keine Pauschale vereinbart wurde. Zu den Auslagen
gehören z.B. Kosten für Vervielfältigungen/Kopien,
anfallende Porto-, Telefon-, Telefax- und Onlinegebühren,
Botenfahrten/Transportkosten, Fahrtkosten und Spesen
bei Reisen, Kosten der Dokumentation, Versicherungen
usw.
5.2 PR4YOU behält sich das Recht vor, mit den
beauftragten Dritten marktübliche und vom Auftraggeber
zu übernehmende Provisionen zu vereinbaren. Sach-
und Fremdkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Hierzu zählen alle Kosten, die durch die Beauftragung
Dritter entstehen. PR4YOU unterscheidet dabei nach
Sach- und Fremdkosten, zusätzlichen Handlingkosten
und Durchlaufkosten.
Fremdkosten, die bei Herstellungsarbeiten (z.B. Repro-,
Lithografie- und Druckkosten) entstehen, werden –
auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen
– mit einer Provision in Höhe von 7,5 Prozent
für die erbrachten Leistungen Dritter sowie Übernahme
des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten).
Das Handling kann ggf. auch nach Zeitaufwand berechnet
bzw. mit dem Grundhonorar pauschal abgegolten werden.
Sonstige Fremdkosten oder Kosten von Zusatzleistungen,
z.B. für die Nutzung von Ausschnittdiensten,
Veranstaltungskosten, Lizenzgebühren, Honorare
für Modelle oder Freelancer, Rechtsberatungen,
Versicherungen usw. werden – auf Wunsch auch
unter Vorlage der Fremdrechnungen – als Durchlaufkosten
gegen Nachweis weiterberechnet. PR4YOU ist gegebenenfalls
berechtigt, Vorauszahlungen vom Vertragspartner hierfür
in Rechnung zu stellen.
5.3 Für sämtliche Eigen- oder Fremdleistungen,
die über eine vereinbarte Pauschalvergütung
hinausgehen, erstellt PR4YOU vor Arbeitsbeginn einen
Kostenvoranschlag für die jeweils zu erbringende
Leistung, der vom Vertragspartner zu genehmigen ist.
Der Kostenvoranschlag enthält mindestens etwa
anfallende Einzelleistungen, zu erwartende Fremdleistungen
sowie Auslagen. Kostenvoranschläge und Kalkulationen
sind nicht verbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich
und schriftlich zugesichert wurde. Voraussichtliche
Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation
oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden
dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme
des verteuernden Umstandes angezeigt, es sei denn,
der Auftraggeber hat diesen Umstand selbst verursacht.
Fremd- und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert
zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine
andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei einer wesentlichen
Änderung der vertraglichen Pflichten von PR4YOU
zum Zweck der Anpassung an die Belange des Vertragspartners
kann PR4YOU den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung
stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche
Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung
oder Erweiterung durchführbar ist, soweit PR4YOU
auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hingewiesen
hat.
5.4 Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung
der aktuellen Preisliste vorbehalten. Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittrecht
für von PR4YOU bestätigte Aufträge
zu. Das Rücktrittrecht muss innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich
nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen
und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich
den Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit
den Werbetreibenden an die aktuelle Preisliste zu
halten.
Nachlässe entfallen insoweit, wie der Auftraggeber
vereinbarte Werbemittel, wie beispielsweise Flyer
oder Coupons, nicht abnimmt, außer wenn Nichterfüllung
von PR4YOU zu vertreten ist.
5.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt
der Honoraranspruch von PR4YOU für jede einzelne
Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung
wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden
versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung
ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im
Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum von zehn Tagen
angenommen.
Monatliche Vergütungen sind bei langfristigen
Verträgen monatlich im Voraus zu zahlen und werden
mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Vergütungen
werden mit der Erbringung der Leistung fällig
und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
5.6 Bei Projekten kann PR4YOU 50% der Angebotssumme
bei Auftragserteilung in Rechnung stellen. Die restlichen
50% werden nach Abnahme bzw. Abschluss der Leistungen
fällig. Der Vertragspartner muss damit rechnen,
dass PR4YOU Zahlungen zunächst auf ältere
Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung,
wie Mahnkosten, entstanden, so kann PR4YOU Zahlungen
des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
5.7 Ändert oder bricht der Vertragspartner
vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche
Planungen ab, wird dieser PR4YOU alle angefallenen
Kosten ersetzen und PR4YOU von allen Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung
weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
5.8 Bei Zahlungsverzug kann PR4YOU Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt
davon unberührt. Die Verzugszinsen fallen bei
Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung
an. Bei Verzug ist PR4YOU berechtigt, für die
erste Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 5 EURO und für die zweite und letzte Mahnung
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EURO
zu erheben. Kommt der Vertragspartner nach dem Mahnverfahren
mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nach, kann PR4YOU das Vertragsverhältnis fristlos
kündigen. Auch nach Vertragsbeendigung bleiben
alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften
nach dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden
Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung
vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt
sind.
6 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenznachweise
6.1 Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie
z.B. Entwürfen und Konzeptionen, sowie den sonstigen
Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberrechtliche
Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach
Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber
bei PR4YOU, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich
übertragen wurden. Der Vertragspartner erwirbt
mit der vollständigen Zahlung für die Dauer
des Vertrages an allen von PR4YOU im Rahmen dieses
Auftrages gefertigten Arbeiten, sowie diese Rechtseinräumung
nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen
(besonders für Musik-, Film- und Fotorechte)
möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet
zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für
die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte
bedarf es grundsätzlich einer gesonderten, vorab
zu treffenden Honorarabsprache.
6.2 Der Auftraggeber überträgt PR4YOU
für die an die Agentur übermittelten Daten
und Materialien sämtliche zur Nutzung erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und
sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus
einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich
in dem für die Durchführung des Auftrages
notwendigen Umfanges. Vorgenannte Rechte werden in
allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen
und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten
technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen
der Druck- sowie Online-Medien.
6.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er
alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen
Rechte an den übermittelten Daten und Materialien
besitzt. Der Auftraggeber stellt PR4YOU von allen
Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung
Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen
bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner
wird PR4YOU von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung
freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, PR4YOU
nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen
bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten
zu unterstützen.
6.4 Erbringt PR4YOU Leistungen zur Gestaltung der
Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck
der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine
Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht
erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der
Leistungen von PR4YOU. Der Kunde ist auf Verlangen
verpflichtet, PR4YOU über den Umfang der Nutzung
schriftlich Auskunft zu erteilen. PR4YOU nimmt für
Websites auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial)
in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich
- eingeschränkt übertragen werden können.
Die eingeschränkte Übertragung kann u.a.
dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht
mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen,
auf die PR4YOU keinen Einfluss hat, zur Verfügung
steht. PR4YOU kann dem Vertragspartner die Kosten
für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen
der Abrechnung des Lizenzgebers zusätzlich mit
einem Service-Aufschlag von 7,5% in Rechnung stellen.
Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten
Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt
nicht. PR4YOU behält sich zudem vor, Inhalte,
die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen,
von der Internetpräsenz auszuschließen.
6.5 Werden zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen)
herangezogen, wird PR4YOU die erforderlichen Nutzungsrechte
wenn möglich erwerben und im gleichen Umfang
dem Vertragspartner einräumen. Der Vertragspartner
steht dafür ein, dass der von ihm zur Verfügung
gestellte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von
Rechten Dritter ist, welche die vertragsgemäße
Nutzung ausschließen oder einschränken.
Der Vertragspartner stellt PR4YOU von allen derartigen
Ansprüchen Dritter frei.
6.6 Will der Vertragspartner von PR4YOU gestaltete
Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich
vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgehend oder im
Ausland verwerten, bedarf dies einer gesonderten,
vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt,
wenn der Vertragspartner von PR4YOU gestaltete Arbeiten
nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden
will, es sei denn, sämtliche Nutzungsrechte wurden
bereits abgegolten.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen
dem Urheberrechtsgesetz. Die gesetzlichen Bestimmungen
gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe
und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von PR4YOU weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung
– auch von Teilen – ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt
PR4YOU, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten
vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine
Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche
Vergütung als vereinbart.
6.7 Vorschläge des Vertragspartners oder seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe
der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
PR4YOU geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden
davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet
sind oder der Kunde über das für den Auftrag
erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
6.8 Alle Verteiler sind grundsätzlich Eigentum
von PR4YOU. Sie werden nicht außer Haus gegeben.
Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler
wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Alle Leistungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben
im Eigentum von PR4YOU.
6.9 Der Vertragspartner räumt PR4YOU bei der
Erstellung einer Präsentation oder Webpräsenz
das Recht ein, das Logo von PR4YOU und ein Impressum
in die Website des Kunden einzubinden und diese miteinander
und der Website von PR4YOU zu verlinken. Der Vertragspartner
wird zudem alle Schutzvermerke, wie Copyrighthinweise
und andere Rechtsvorbehalte, unverändert übernehmen.
Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode
angebrachten Hinweise auf den Urheber.
PR4YOU hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
in üblicher Form als Urheber genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
PR4YOU zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten
bzw. üblichen Vergütung. Das Recht, einen
höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen,
bleibt unberührt. Bei Veröffentlichungen,
die von PR4YOU vorgenommen werden, ist PR4YOU berechtigt,
eine Urheberbenennung von Fotografen/ Designern zu
unterlassen. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten
Fotografen/ Designern zu treffen.
6.10 PR4YOU behält sich das Recht vor, erbrachte
Leistungen, wie Entwürfe und Objekte, - auch
wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen - zu Präsentationszwecken
zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung
auf der Website von PR4YOU. Zudem kann PR4YOU die
Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken
aufnehmen und entsprechende Links setzen. PR4YOU ist
weiterhin berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei
allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen,
ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch
zustünde.
7 Gewährleistung und Haftung
7.1 PR4YOU leistet dem Vertragspartner Gewähr
für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten
Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung der
Vertragsleistungen kann nur insoweit von PR4YOU gewährleistet
werden, als es sich um Eigenleistungen von PR4YOU
handelt, und ihre Erfüllung nicht auch von der
Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten,
Medien, Veranstalter etc.) abhängt.
7.2 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere
wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß,
mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens
oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von PR4YOU beruhen. PR4YOU haftet nicht für Schäden,
mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet
werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden
werden also von der Haftung nicht erfasst. Zudem besteht
keine Haftung von PR4YOU für mittelbare Schäden,
Mängelfolgeschaden oder entgangenem Gewinn. Dies
gilt nicht für die Haftung für zugesicherte
Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; im letzten Falle ist die Haftung
auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3 PR4YOU gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe
des Werbemittels. Bei ungenügender Wiedergabequalität
des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf
eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt
wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages. Sind
etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht
offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender
Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche
gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen,
wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung
der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler
hinweist.
7.4 Fällt die Durchführung eines Auftrages
aus Gründen aus, die PR4YOU nicht zu vertreten
hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen
Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls,
höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten (z.B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern
oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen,
so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit
nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für
den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung
der Störung bleibt der Vergütungsanspruch
von PR4YOU bestehen.
Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine
nachträgliche objektive Unmöglichkeit der
Leistungserbringung von der PR-Agentur PR4YOU und
ihrer Unit CELEBRITIES4BRANDS zur Folge haben, wird
die PR-Agentur PR4YOU und ihre Unit CELEBRITIES4BRANDS
von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt
zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine
Gegenleistung.
7.5 Für den Inhalt einer Anzeige, eines PR-Textes
oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebener
Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber
verantwortlich. Bei fernmündlich aufgegebenen
Bestellungen und Änderungen übernimmt PR4YOU
keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
Für die PR4YOU zur Bearbeitung überlassenen
Unterlagen des Kunden übernimmt PR4YOU keinerlei
Haftung.
PR4YOU ist nach dem Rechtsberatungsgesetz gehindert,
rechtliche Auskünfte zu erteilen. Die rechtliche
Absicherung des Auftraggebers kann nur von Personen
erfolgen, die nach dem Rechtsberatungsgesetz zu rechtlichen
Auskünften berechtigt sind. Muster und Beispiele
von PR4YOU haben deshalb nur empfehlenden Charakter
ohne Absicherung der rechtlichen Zulässigkeit.
Der Auftraggeber hält PR4YOU von allen eventuellen
Ansprüchen Dritter, insbesondere aus urheber-
und wettbewerbsrechtlichen Verstößen frei.
Er trägt die Kosten einer durch seine Anzeige
verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der
jeweils gültigen Tarife.
7.6 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere
aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts
sind nicht Aufgabe von PR4YOU. PR4YOU haftet deshalb
nicht für die rechtliche Zulässigkeit des
Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.
Wird PR4YOU von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder
des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung
oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen,
stellt der Auftraggeber PR4YOU von der Haftung frei.
Zudem haftet PR4YOU dafür, dass im Rahmen von
Maßnahmen des Vertrages Informationen über
den Auftraggeber nur im autorisierten Umfang und mit
autorisiertem Inhalt weitergegeben werden.
7.7 Der Versand von Unterlagen oder der erstellten
Werbeträger erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies
gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des
gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge
von PR4YOU erfolgt. PR4YOU ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu versichern.
7.8 Die Verantwortung für Datenverlust ist
durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der
Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie
z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten
wäre.
7.9 PR4YOU ist befugt, nicht zurückgeforderte
Vorlagen nach Ablauf von 12 Monaten zu vernichten.
Bei etwaigem Verlust haftet PR4YOU nur im Falle grober
Fahrlässigkeit.
7.10 Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit
darüber, dass die PR4YOU-Gewährleistung
sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang
der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner,
Leser oder Teilnehmer) auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen
erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen
Erfolges durch PR4YOU nicht garantiert wird.
7.11 PR4YOU bemüht sich um eine konstante Verfügbarkeit
der Online-Dienste Dritter. Für geplante Wartungsarbeiten
sowie sämtliche Ausfälle außerhalb
des Einflussbereiches von PR4YOU (Netzbetreiber, Anbieterrechner
usw.) haftet PR4YOU jedoch nicht.
8 Kündigung
8.1 Kündigungen von Aufträgen müssen
schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Widerruf und
Storno gelten auch bei Daueraufträgen als Kündigung.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der
Auftrag bei einer Abrechung nach Festpreisen für
Teilprojektsabschnitte auf das Ende der im Projektplan
ausgewiesenen Teilprojektsabschnitte gekündigt
werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
bleibt hiervon unberührt.
9 Zurückbehaltungsrecht
9.1 Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen
von PR4YOU hat PR4YOU ein Zurückbehaltungsrecht.
Ausgelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen
Betrages Eigentum von PR4YOU.
9.2 Nach Abschluss der Arbeiten von PR4YOU und nach
Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden
alle Unterlagen auf Wunsch herausgeben, die PR4YOU
aus Anlass der Auftragsausführung übergeben
wurden. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel
zwischen den Parteien und für einfache Abschriften
bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts,
Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und
Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale
erhalten hat.
9.3 Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen
seitens PR4YOU erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen
Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon 1
Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10 Geheimhaltung, Diskretionspflicht und
Datenschutz
10.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche
ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen
der anderen Vertragspartei und deren Repräsentanten
sowie der mit ihnen verbundenen oder in Geschäftsbeziehung
stehenden Firmen geheim zu halten. Die Parteien stehen
dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungspflicht
mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihnen beauftragten
Unternehmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungspflicht
gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als
auch über die Dauer des Vertrages hinaus.
10.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur im Rahmen
der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften,
insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden und
organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen.
Sie verpflichten alle von Ihnen zur Durchführung
der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf
die Einhaltung dieser Vorschrift.
11 Hinweis zur Künstlersozialkasse (im
folgendem KSK genannt)
11.1. Wer Leistungen verwertet, die von selbstständigen
Künstlern und Publizisten erbracht werden, ist
zur Meldung bei der Künstlersozialkasse verpflichtet.
Verwerter müssen die Höhe der in einem Jahr
an selbstständige Kreative entrichteten Honorare
bis zum 31. März des Folgejahres der KSK melden.
Zur Klärung der Abgabepflicht schauen Sie bitte
unter http://www.kuenstlersozialkasse.de
oder setzen sich mit der KSK in Verbindung. Ein Teil
der Leistungen der PR-Agentur PR4YOU könnte unter
die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse fallen.
11.2. Nicht nur die „klassischen“ Verwerter
künstlerischer und publizistischer Leistungen
sind nach §25 KSVG an die Künstlersozialkasse
abgabepflichtig. Die Abgabepflicht trifft nach §25
Abs. 1 Satz 2 KSVG vielmehr alle Unternehmen, die
für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung
oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei
nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige
Künstler und Publizisten vergeben.
11.3. Da die PR-Agentur PR4YOU die mögliche
Abgabepflicht des Auftraggebers grundsätzlich
nicht überprüft, liegt die Beitragszahlung
allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Finanzielle
(Rück-)Forderungen des Auftraggebers in Bezug
zum KSK-Beitrag können von der PR-Agentur PR4YOU
daher nicht berücksichtigt werden.
12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner
und PR4YOU gilt das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen
Leistungen aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart.
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
ist Berlin der Gerichtsstand. PR4YOU ist auch berechtigt,
am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Nutzungsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen
Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen,
die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit
die allgemeinen Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene
Lücke aufweisen. Diese AGB treten mit Wirkung
vom 01.06.2007 in Kraft und ersetzen alle vorherigen.
Berlin, 25. Mai 2007